Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 12
50672 Köln

 

Tel.: 0221 9138120

Internet: kvd-versicherungsdienst.de

Die Laubenversicherung (FED) können Vereinsmitglieder von Kleingartenvereinen abschließen, die dem Regionalverband und somit dem Landesverband angeschlossen sind.

 

Da es sich bei der FED-Versicherung um Gruppenverträge handelt, erhalten die Versicherten keine Einzelpolice.


Maßgebend sind die Bedingungen, die in den Merkblättern dargestellt werden. Eine Haftung durch den Kleingartenverein (Inhaber der Internetseite) wird ausgeschlossen.




Was ist nach Eintritt eines Schadenfalls zu beachten?

Der durch das Schadenereignis geschaffene Zustand darf - außer bei einer Notreparatur - ohne Erlaubnis des Versicherers nicht verändert werden (Abräumung/Entsorgung), damit eine zweifelsfreie Feststellung der Schadenursache und -höhe nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruchdiebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sind sofort dem Landesverband zu melden, da gegebenfalls eine Besichtigung erforderlich ist. Bei den Vereinen bzw. den Verbänden ist die Schadenanzeige erhältlich. Dieses Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Zur Bearbeitung sind aussagekräftige Fotos des Schadens sowie der Gesamtansicht der Parzelle notwendig. Bei unvollständig oder unleserlich ausgefüllten bzw. nicht eigenhändig unterschriebenen Schadenanzeigen erfolgt keine Bearbeitung. Die ausgefüllte Schadenanzeige mit Anlagen (auch Anzeigenbestätigung der Polizei) ist unverzüglich über den Verein und den zuständigen Verband einzureichen an die:

 

Verwaltungsstelle für Kleingartenversicherungen im

Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Mühlenweg 8

18198 Stäbelow

 

Telefon: 038207 6650

E-Mail: versicherung@gartenfreunde-mv.com